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BSG, 10.09.2010 - B 2 U 149/10 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Detmold - S 14 U 126/06
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 15 U 303/07
- BSG, 10.09.2010 - B 2 U 149/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B
Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 10.09.2010 - B 2 U 149/10 B
Zur Rüge und zur Begründung eines solchen Verfahrensfehlers ist die schlüssige Darlegung des Klägers erforderlich, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).Eine solche verfahrensrechtliche Pflicht besteht nur dann, wenn die vorliegenden Gutachten schwere Mängel aufweisen, in sich widersprüchlich sind, von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen oder Zweifel an der Sachkunde oder Sachlichkeit des Sachverständigen erwecken (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9).
- BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75
Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit - …
Auszug aus BSG, 10.09.2010 - B 2 U 149/10 B
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11). - BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags - …
Auszug aus BSG, 10.09.2010 - B 2 U 149/10 B
Ohne hinreichende Begründung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG bedeutet, dass die Revision zuzulassen ist, wenn das LSG sich hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).